Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Roman Flenreisz - Visual Studio – nachfolgend „Studio“ genannt – mit ihren Vertragspartnern – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –. Abweichende Bedingungen bedürfen jederzeit der Schriftform und gelten nur, wenn diese schriftlich von dem Studio anerkannt werden. Ebenso sind entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn diese von dem Studio ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber ohne dass es eines erneuten Hinweises hierauf bedarf.
1.3 Das Leistungsangebot des Studios richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer in diesem Sinne ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtskräftige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Diese Regelung gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
2. Leistung, Angebot und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang über die zu erbringende Leistung ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung des Studios in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Die Gültigkeit des Angebots beträgt ab Angebotsdatum 14 Kalendertage.
2.3 Das Angebot versteht sich freibleibend und ist nicht verbindlich in Leistungen, die nicht genauer definiert sind, jedoch mit dem Auftrag zusammenhängen können. Die Agentur kann nicht haftbar gemacht werden für Leistungen, die nicht genau beschrieben oder aufgeführt wurden.
2.4 Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen und/ oder Ergänzungen des Vertragsgegenstandes auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch entstehenden Mehrkosten werden dem Auftraggeber nach Absprache mit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
2.5 Die Annahmeerklärung des Angebotes seitens des Auftraggebers kann (fern-)mündlich, per Fax oder eMail erfolgen. Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung per eMail, Fax oder Post seitens des Studios zustande.
3. Notwendige Daten und Informationen
3.1 Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten und Informationen, sowie einzubettende Inhalte, zeitgerecht und unentgeltlich zur Verfügung. Das Studio haftet nicht für das Nichteinhalten der vereinbarten Lieferfrist durch den verspäten Zugang der erforderlichen Unterlagen.
3.2 Das Studio ist nicht verantwortlich, wenn durch eine lücken- oder fehlerhafte Datenlage das Ergebnis verfälscht und unrichtig dargestellt wird.
3.3 Alle grundlegenden Daten und Informationen werden dem Studio seitens des Auftraggebers vorzugsweise in digitaler Form überlassen. Weiterführende Informationen können auch in Form einer lesbaren Handskizze, Mustern und Proben etc. vorliegen.
3.4 Alle Arbeitsunterlagen werden von dem Studio sorgsam behandelt und vor dem Zugriff Dritter geschützt. Sie werden nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt und – sofern sie in nicht digitaler Form vorliegen – auf Wunsch nach Beendigung des Auftrags an den Kunden zurückgegeben.
3.5 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Studio übergebenen Vorlagen berechtigt ist und in Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte von einzubettenden Inhalten ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das Studio von allen Ersatzansprüchen Dritter frei und ersetzt dem Studio jegliche Kosten, die das Studio aufgrund der Inanspruchnahme Dritter wegen Rechtsverletzungen durch das vom Auftraggeber schuldhaft vertrags- und/ oder rechtswidrig zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen.
4. Verzug des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Dateien fristgerecht bereitzustellen.
4.2 Bei verspäteter Bereitstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber behält sich das Studio das Recht vor, die notwendige Arbeitszeit außerhalb der regulären Arbeitszeit einzuplanen, um den Zeitplan des Projekts einzuhalten.
4.3 Für die in Folge der verspäteten Bereitstellung der Unterlagen entstehenden Mehrstunden, die außerhalb der normalen Arbeitszeit eingeplant werden, behält sich das Studio das Recht vor, diese als Überstunden zu betrachten und entsprechend zu vergüten.
4.4 Die Vergütung für Überstunden wird gemäß den vereinbarten Honorarsätzen oder, sofern nicht anders vereinbart, zu den branchenüblichen Sätzen berechnet.
4.5 Das Studio behält sich das Recht vor, jeden Tag der Verzögerung mit 60% des vereinbarten Tagessatzes zu berechnen.
4.6 Wenn die verspätete Bereitstellung der Unterlagen dazu führt, dass der ursprünglich vereinbarte Zeitrahmen nicht mehr realisierbar ist und eine Anpassung des Projektplans nicht möglich oder wirtschaftlich vertretbar ist, behält sich das Studio das Recht vor, das Projekt abzubrechen.
4.7 Im Falle eines Projektabbruchs aufgrund verspäteter Bereitstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber, behält sich das Studio seinen Anspruch auf die bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf bereits entstandene Kosten und entgangenen Gewinn.
5. Stornierung und Abbruch
5.1 Eine kostenfreie Stornierung ist möglich, wenn der Auftraggeber mindestens 14 Tage vor dem Termin den Auftrag storniert.
5.2 Bei Stornierungen, die innerhalb von 14 Tage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin erfolgen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% des vereinbarten Auftragswerts fällig. Innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin werden 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
5.3 Bei Abbruch eines laufenden Auftrages werden dem Auftraggeber alle angefangenen Arbeitsschritte in Rechnung gestellt sowie das restliche vereinbarte Honorar zu 50% in Rechnung gestellt.
5.4 Die ganze oder teilweise Verwertung von bis zu diesem Zeitpunkt dem Auftraggeber gelieferten Zwischenergebnissen bzw. Arbeitsergebnissen durch den Auftraggeber bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Studio.
5.5 Die Stornierung sowie der Abbruch eines Auftrages müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen.
6. Lieferfristen
6.1 Vorbehaltlich gesondert vereinbarter Liefertermine, erbringt das Studio ihre Leistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Die Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber per FTP-Account zur Verfügung gestellt oder per E-Mail oder auf einem Datenträger per Post zugeschickt.
6.2 Vom Auftraggeber verspätet eingereichte Unterlagen (siehe Abschnitt 4.), verspätete (Teil-)Abnahmen, Änderungswünsche und gewünschte Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfangs können eine Verschiebung des Liefertermins zur Folge haben, ohne dass dies zu einem Verzug des Studios führt. Das Studio haftet nicht für das Nichteinhalten des vereinbarten Liefertermins aufgrund von Gegebenheiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat. In einem solchen Fall weist das Studio den Auftraggeber auf etwaige Terminverschiebungen hin.
6.3 Ereignisse höherer Gewalt (Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse, Streik, Störungen der Telekommunikation und der Stromversorgung etc.) berechtigen das Studio, den Liefertermin für die beauftragten Arbeiten um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen das Studio resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine Ereignisse nicht eingehalten werden können oder nicht eintreten.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Alle durch das Studio erstellten Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
7.2 Dem Auftraggeber werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
7.3 Über den Umfang der Nutzung steht dem Studio ein Auskunftsanspruch zu. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung des Studios und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
7.4 An Zwischenergebnissen, nicht ausgeführten Konzepten und nicht abgenommenen Varianten der Arbeiten erwirbt der Auftraggeber keine Nutzungsrechte. Sie dürfen ohne Zustimmung des Studios nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden.
7.5 Die durch das Studio erstellten Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das Studio, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7.7 Das Studio behält sich das Recht vor, die für die Ausführung des Auftrags verwendeten Arbeitsmaterialien wie beispielsweise Modelle, Texturen, Staffage und Hintergrundbilder mehrmals zu verwenden.
7.8 Werden Arbeiten des Studios in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen, Broschüren oder auf Webseiten veröffentlicht, ist das Studio als Bildautor zu nennen. Ein solcher Bildnachweis kann in folgender Form angebracht werden: VISUALISIERUNG: © WWW.ROMAN-FLENREISZ.COM oder Roman Flenreisz - Visual Studio.
7.9 Das Studio behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten für Werbung in eigener Sache einzusetzen, es sei denn, dass durch eine gesonderte Regelung eine befristete oder unbefristete Geheimhaltung vereinbart wurde.
8. Zahlung und Fälligkeit
8.1 Alle in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen genannten Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert ausgewiesen.
8.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
8.3 Bei Auftragsvergabe ist eine Anzahlung in Höhe 25% des Gesamtbetrags fällig.
8.4 Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er von dem Studio hohe finanzielle Vorleistungen, kann das Studio dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch nur als reine Arbeitsgrundlage für das Studio verfügbar sein.
8.5 Bei Zahlungsverzug kann das Studio Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Bundesbank zuzüglich Mahnkosten verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
8.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von dem Studio verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, dem Studio gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 An allen von der Agentur erstellten Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
9.2 Alle Arbeitsunterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch das Studio erstellt werden, verbleiben Eigentum des Studios. Das Studio ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen an den Auftraggeber herauszugeben. Das Studio schuldet mit der Bezahlung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdateien usw. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von bestimmten Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat das Studio dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Studios geändert werden.
10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Das Studio verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Der Auftraggeber kann Beanstandungen gleich welcher Art innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung der Leistung schriftlich geltend machen. Innerhalb dieses Zeitraums werden Korrekturen kostenfrei bearbeitet. Unter Korrekturen wird die Behebung offensichtlicher Fehler des Studios verstanden. Nach Ablauf dieses Zeitraums gilt die Leistung als mangelfrei angenommen.
10.2 Das Studio haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Studios wird in der Höhe auf die vereinbarte Vergütung beschränkt, die sich aus dem betreffenden Auftrag ergibt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10.3 Bei entstandenen Schäden an vom Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen und Vorlagen (siehe Abschnitt 3.) ist die Haftung des Studios auf den jeweiligen Materialwert beschränkt.
10.4 Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt besteht kein Schadensersatzanspruch gegen das Studios. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine oder Ereignisse nicht eingehalten werden können oder nicht eintreten.
10.5 Mit der Genehmigung von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Das Studios haftet nicht für die in den erstellten Arbeiten enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
10.6 Das Studios haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte und Entwürfe. Insbesondere ist das Studios nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, auch wenn der Vertragspartner seinen Sitz nicht in Österreich hat.
11.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für auftragsgemäß hergestellte Arbeiten sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.
Stand 29.11.2023
